Geschäftsbedingungen
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o., Identifikationsnummer 62956701
Art. I.
Einleitungsbestimmungen
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. führt für ihre Geschäftspartner die
Produktion und den anschließenden Verkauf von beweglichen Sachen –
Gegenständen durch, einschließlich des Verkaufs von Gegenständen, die auf
Wunsch des Geschäftspartners hergestellt werden, und schließt im Rahmen dieser
Tätigkeit mit den Geschäftspartnern die Kaufverträge im Sinne der §§
2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 tsch. GBl., in der
geltenden Fassung) ab. In diesen Vertragsbeziehungen ist die Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o. der Verkäufer und der Geschäftspartner ist der Käufer.
- Darüber hinaus führt die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. für ihre
Geschäftspartner die Anfertigung bestimmter beweglicher Sachen –
Gegenstände, die nicht im Kaufvertrag erfasst sind, sowie die Instandhaltung
und Anpassung beweglicher Sachen – Gegenstände durch und schließt im Rahmen
dieser Tätigkeit mit den Geschäftspartnern die Werkverträge ab, die in den
§§ 2586 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind. In diesen
Vertragsbeziehungen ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. der Auftragnehmer und der
Geschäftspartner ist der Auftraggeber.
- Die Geschäftsbedingungen der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. (im Folgenden
„GB“ genannt) regeln den Inhalt der durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. (im
Folgenden „Gesellschaft KOTIŠ s.r.o.“ genannt) als Verkäufer
abgeschlossenen Vertragsverhältnisse, auch wenn der Verkaufsgegenstand andere
Waren als Produkte der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. sind, und der
Vertragsverhältnisse, die die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. als Auftragnehmer
mit einem Geschäftspartner (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt) als
Käufer und als Auftraggeber abschließt. Für die Zwecke dieser GB werden die
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. und die Geschäftspartner auch gemeinsam als
„Vertragsparteien“ und die abgeschlossenen Kauf- und Werkverträge auch
gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet. Für die Zwecke dieser GB werden der
Gegenstand des Kaufvertrags und der Gegenstand des Werkvertrags gemeinsam als
„Auftrag“ bezeichnet.
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. veröffentlicht die GB auf ihrer Website und
fügt sie dem ersten Schreiben bei, die dem Geschäftspartner im Rahmen des
Vertragsabschluss-prozesses gemäß Art. II. der GB mit einer Willensbekundung
der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., sich an diese GB zu binden, übermittelt wird.
Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, sich mit diesen GB vertraut zu
machen, und durch Übersendung der Bestellung gemäß Art. II. Abs. 4 erklärt
er sich mit der Gebundenheit durch diese GB einverstanden.
- Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in erster Linie
aus dem Vertrag, der nach dem im Art. II. der GB beschriebenen Verfahren
abgeschlossen wird. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien, die nicht
ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, sind in diesen GB festgelegt. Für
die Rechte und Pflichten der Parteien, die weder im Vertrag noch in diesen GB
geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches und anderer allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften. Die
abweichenden Bestimmungen des Vertrages haben Vorrang vor dem Wortlaut dieser
GB. Bei Konflikten zwischen diesen GB und den Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners gilt § 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. II. Abschluss des
Vertrags
- Die Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages werden in der Regel
durch den Geschäftspartner mit einer Anfrage eingeleitet, die eine
Spezifikation des gewünschten Auftrags (im Folgenden „Anfrage“ genannt) mit
eventueller Bezugnahme auf die Zeichnungsunterlagen enthält. Diese Anfrage
ist kein Vorschlag zum Abschluss des Vertrages.
- Die Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages können auch von der
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. durch Vorlage eines Preisangebotes dem
Geschäftspartner (im Folgenden „Preisangebot“ genannt), dem diese GB als
Anlage beigefügt sind, mit einer Willensbekundung der Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o., sich an diese GB zu binden, eingeleitet werden. Mit diesem Preisangebot
antwortet die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auch auf die Anfrage. Das Preisangebot
enthält eine zeitliche Begrenzung, bis zu es gültig ist. Das Preisangebot ist
ebenfalls kein Vorschlag zum Abschluss des Vertrages.
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. behandelt die erhaltene Anfrage, insbesondere
wenn sie Zeichnungsunterlagen umfasst, als vertrauliche Information des
Geschäftspartners, und da sie für die Erstellung des Preisangebots die
Zeichnungen in einer Weise bearbeiten muss, die Tatsachen mit der Natur von
vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o. enthält, kann sie den Geschäftspartner auffordern, eine Vereinbarung
über den Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen abzuschließen.
- Wenn der Geschäftspartner daran interessiert ist, den Vertrag mit der
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf der Grundlage des erhaltenen Preisangebots
abzuschließen, wird er der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. eine Bestellung (im
Folgenden „Bestellung“ genannt) vorlegen, die als Vorschlag zum Abschluss
des Vertrages gilt. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt sich der
Geschäftspartner mit der Gebundenheit an diese GB einverstanden.
- Die Bestellung enthält:
- die Spezifikation des Auftrags,
- die Zustimmung zu dem im Preisangebot genannten Preis oder die Zustimmung zu
einer offenen Kalkulation,
- die Stückzahl innerhalb des Auftrags,
- den Liefertermin des Auftrags (definiert als die Anzahl der Kalendertage ab
der Bestätigung der Bestellung); wenn gemäß Art. IV. Abs. 2 eine Anzahlung
vorgeschrieben wird, beginnt der Liefertermin des Auftrags mit dem Tag der
Gutschrift der Anzahlung auf das Konto von KOTIŠ s.r.o.
- wenn der Auftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums in kompletten
Teilleistungen (im Folgenden „Teilleistung“ genannt) zu erbringen ist, hat
der Geschäftspartner auch den Vorschlag des Zeitplans dieser Teilleistungen
anzugeben
- alle sonstigen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Auftrag.
- Der Geschäftspartner sendet gleichzeitig mit der Bestellung an die
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. die Zustimmung zur Ausstellung von Steuerbelegen –
Rechnungen in elektronischer Form und die E-Mail-Adresse für die Zustellung der
elektronischen Steuerbelege (elektronische Rechnungsadresse).
- Wenn die Bestellung durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. akzeptiert wird,
wird sie diese dem Geschäftspartner spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen
nach deren Erhalt vorbehaltlos bestätigen. Mit Eingang der Bestellbestätigung
ist der Vertrag abgeschlossen.
- Wenn die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. Änderungen gegenüber der Bestellung
vorschlägt, sendet sie dem Geschäftspartner einen Vorschlag für diese
Änderungen gegenüber der Bestellung zu (im Folgenden
„Änderungsvorschlag“ genannt). Dieser Änderungsvorschlag gilt nach dem
§ 1740 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Angebot der Gesellschaft
KOTIŠ s.r.o. zum Abschluss des Vertrags im Umfang der Bestellung und des
Änderungsvorschlags.
- Akzeptiert der Geschäftspartner den Änderungsvorschlag der Gesellschaft
KOTIŠ s.r.o., so hat er dies spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach
Erhalt des Änderungsvorschlags der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. mitzuteilen (im
Folgenden „Mitteilung“ genannt). Mit der Zustellung der Mitteilung des
Geschäftspartners an die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. wird der Vertrag im Umfang
der Bestellung und des Änderungsvorschlags abgeschlossen. Erhält die
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. von dem Geschäftspartner spätestens innerhalb von3
Arbeitstagen nach Absendung des Änderungsvorschlags keine Mitteilung, wird der
Vertrag nicht abgeschlossen.
- Alle in diesem Artikel II. der GB genannten Verhandlungen über den
Abschluss des Vertrags werden von den Vertragsparteien vorrangig elektronisch
per E-Mail-Korrespondenz geführt, es sei denn, sie vereinbaren eine andere Art
der Kommunikation. Sofern in einer einzelnen E-Mail-Nachricht nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, senden die Vertragsparteien ihre
Antwort auf die erhaltene E-Mail-Nachricht an die E-Mail-Adresse, von der die
E-Mail-Nachricht gesendet wurde.
Art. III. Leistung
- Der Leistungsort ist die Betriebsstätte der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. an
der Adresse Třebomyslice Haus Nr. 94, 341 01 Horažďovice, an dem die
Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. den Auftrag an den Geschäftspartner übergibt und
diesem die Möglichkeit gibt, über den Auftrag zu verfügen.
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. teilt dem Geschäftspartner mit, dass der
Auftrag oder die Teilleistung am Leistungsort zur Übergabe bereitsteht, und
fordert den Geschäftspartner auf, diese zu übernehmen.
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erfüllt die Verpflichtung zur Übergabe des
Auftrags bzw. der einzelnen Teilleistungen an dem im Vertrag als Liefertermin
des Auftrags vereinbarten Tag, wenn sie den Geschäftspartner aufgefordert hat,
den Auftrag (bzw. die einzelnen Teilleistungen) bis zu diesem Termin am
Leistungsort zu übernehmen (im Folgenden „Erfüllungstag“ genannt).
- Übernimmt der Geschäftspartner den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen)
vor dem im Art. III. Abs. 3 der GB genannten Erfüllungstag, ist die
Verpflichtung der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. zur Übergabe des Auftrages mit dem
Tag der faktischen Übernahme des Auftrages (der einzelnen Teilleistungen) durch
den Geschäftspartner erfüllt.
- Der Geschäftspartner bestätigt den Erhalt des Auftrags (der einzelnen
Teilleistungen) auf dem durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erstellten
Lieferschein.
- Die Gefahr eines Schadens am Auftrag (an den einzelnen Teilleistungen) geht
am Erfüllungstag bzw. am Tag der faktischen Übernahme des Auftrags (der
einzelnen Teilleistungen) durch den Geschäftspartner, wenn diese vor dem
Erfüllungstag erfolgt, von der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf den
Geschäftspartner über.
- Der Geschäftspartner erwirbt das Eigentumsrecht am Auftrag (an den
einzelnen Teilleistungen) im Falle des Verkaufs von beweglichen Sachen erst mit
der Zahlung des vollen Kaufpreises für den Auftrag (die einzelnen
Teilleistungen).
- Übernimmt der Geschäftspartner den Auftrag am Erfüllungstag nicht, obwohl
er durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. zur Übernahme des Auftrages (der
einzelnen Teilleistungen) aufgefordert wurde, ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o.
berechtigt, die mit der Lagerung des Auftrages (der einzelnen Teilleistungen)
verbundenen Kosten vom Geschäftspartner zu verlangen.
Art. IV. Preis der Leistung und
Zahlungsbedingungen
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erbringt die Auftragsleistung für die
Geschäftspartner zu den im abgeschlossenen Vertrag vereinbarten Preisen.
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. hat Anspruch auf die Begleichung des Preises
für die Leistung nach der Übergabe des Auftrags an den Geschäftspartner auf
die im Art. III. Abs. 3 dieser GB festgelegte Weise. Die Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o. kann nach eigenem Ermessen die Bezahlung einer Anzahlung auf den
Leistungspreis in Höhe von bis zu 100 % des gesamten Leistungspreises
verlangen. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. wird diese Anforderung in Form einer
Vorausrechnung (Proformarechnung) geltend machen. Wenn die Anzahlung nicht bis
zum Fälligkeitsdatum der Vorausrechnung bezahlt wird, ist die Gesellschaft
KOTIŠ s.r.o. berechtigt, die Arbeiten am Auftrag zu unterbrechen, ohne in
Verzug zu geraten.
- Werden Teilleistungen vereinbart, so hat die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. –
nach der Erfüllung der Verpflichtung zur Übergabe der Teilleistung an den
Geschäftspartner in der im Art. III. Abs. 3 dieser GB genannten Weise –
Anspruch auf Zahlung des Preises für die einzelnen Teilleistungen.
- Die Grundlage für die Bezahlung des Auftragspreises (der einzelnen
Teilleistungen) ist der Steuerbeleg – die Rechnung, der von der Gesellschaft
KOTIŠ s.r.o. in elektronischer Form nach dem Erfüllungstag ausgestellt wird
und dem Geschäftspartner an die in der Bestellung angegebene elektronische
Rechnungsadresse bzw. – wenn diese nicht in der Bestellung angegeben ist –
an die E-Mail-Adresse, von der die Bestellung durch den Geschäftspartner
abgesendet wurde, übermittelt wird.
- Auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftspartners stellt die Gesellschaft
KOTIŠ s.r.o. einen Steuerbeleg in schriftlicher Form aus und sendet ihn dem
Geschäftspartner per Post zu.
- Der Preis für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) gilt erst mit der
Gutschrift des vollen Preises für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen)
auf das im Steuerbeleg angegebene Konto der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. als
beglichen.
- Im Falle des Verzugs der Geschäftspartner mit der Zahlung des Preises für
den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o.
berechtigt, den Verzugszins in Höhe von 0,1 % pro Tag ab dem Folgetag nach dem
Fälligkeitsdatum des ausgestellten Steuerbelegs – der Rechnung bis zur
Bezahlung zu verlangen. Der Geschäftspartner akzeptiert den so vereinbarten
Verzugszins.
Art. V. Mängelhaftung
- Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. hat den Auftrag dem Geschäftspartner in der
im abgeschlossenen Vertrag festgelegten Ausführung, Qualität und Menge zu
übergeben.
- Der Geschäftspartner ist verpflichtet, den Auftrag so bald wie möglich
nach dem Übergang der Gefahr eines Auftragsschadens zu prüfen und sich von der
Ausführung, Qualität und Menge des Auftrags zu überzeugen.
- Stellt der Geschäftspartner Mängel am Auftrag fest, so ist er
verpflichtet, die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf diese unverzüglich schriftlich
hinzuweisen (per elektronisches Postfach, E-Mail, Postsendung), die Mängel zu
beschreiben, d.h. gegenüber der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. eine Reklamation
geltend zu machen, und der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. die Besichtigung des
reklamierten Auftrags zu ermöglichen.
- Wenn nachgewiesen wird, dass die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. tatsächlich
eine mangelhafte Leistung erbracht hat, stehen dem Geschäftspartner die im
Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Rechte aus der mangelhaften
Leistung zu.
Art. VI. Schlussbestimmungen
- Diese GB treten am 5. 1. 2023 in Wirksamkeit und regeln den Inhalt von
Verträgen, die die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. nach diesem Datum
abschließt.
- Für Verträge, die bis zum 4. 1. 2023 abgeschlossen wurden, gelten bis
zur Beendigung dieser Vertragsverhältnisse weiterhin die am 1. 12. 2015
wirksam werdenden Geschäftsbedingungen der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., es sei
denn, die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese Verträge ab dem 5. 1. 2023
diesen GB unterliegen.
- Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft KOTIŠ
s.r.o. diese GB ändern oder durch neue GB ersetzen kann, wobei eine Änderung
der GB den Inhalt der Verträge, die bereits vor dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der GB-Änderung abgeschlossen wurden, nur dann berührt, wenn
sich der Geschäftspartner damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
In Prag, den 4. 1. 2023
Für KOTIŠ s.r.o.:
Jan Kotiš
Geschäftsführer