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Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDIN­GUNGEN der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., Identifikation­snummer 62956701

Art. I. Einleitungsbes­timmungen

  1. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. führt für ihre Geschäftspartner die Produktion und den anschließenden Verkauf von beweglichen Sachen – Gegenständen durch, einschließlich des Verkaufs von Gegenständen, die auf Wunsch des Geschäftspartners hergestellt werden, und schließt im Rahmen dieser Tätigkeit mit den Geschäftspartnern die Kaufverträge im Sinne der §§ 2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 tsch. GBl., in der geltenden Fassung) ab. In diesen Vertragsbeziehungen ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. der Verkäufer und der Geschäftspartner ist der Käufer.
  2. Darüber hinaus führt die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. für ihre Geschäftspartner die Anfertigung bestimmter beweglicher Sachen – Gegenstände, die nicht im Kaufvertrag erfasst sind, sowie die Instandhaltung und Anpassung beweglicher Sachen – Gegenstände durch und schließt im Rahmen dieser Tätigkeit mit den Geschäftspartnern die Werkverträge ab, die in den §§ 2586 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind. In diesen Vertragsbeziehungen ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. der Auftragnehmer und der Geschäftspartner ist der Auftraggeber.
  3. Die Geschäftsbedin­gungen der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. (im Folgenden „GB“ genannt) regeln den Inhalt der durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. (im Folgenden „Gesellschaft KOTIŠ s.r.o.“ genannt) als Verkäufer abgeschlossenen Vertragsverhältnis­se, auch wenn der Verkaufsgegenstand andere Waren als Produkte der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. sind, und der Vertragsverhältnis­se, die die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. als Auftragnehmer mit einem Geschäftspartner (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt) als Käufer und als Auftraggeber abschließt. Für die Zwecke dieser GB werden die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. und die Geschäftspartner auch gemeinsam als „Vertragsparteien“ und die abgeschlossenen Kauf- und Werkverträge auch gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet. Für die Zwecke dieser GB werden der Gegenstand des Kaufvertrags und der Gegenstand des Werkvertrags gemeinsam als „Auftrag“ bezeichnet.
  4. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. veröffentlicht die GB auf ihrer Website und fügt sie dem ersten Schreiben bei, die dem Geschäftspartner im Rahmen des Vertragsabschluss-prozesses gemäß Art. II. der GB mit einer Willensbekundung der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., sich an diese GB zu binden, übermittelt wird. Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, sich mit diesen GB vertraut zu machen, und durch Übersendung der Bestellung gemäß Art. II. Abs. 4 erklärt er sich mit der Gebundenheit durch diese GB einverstanden.
  5. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in erster Linie aus dem Vertrag, der nach dem im Art. II. der GB beschriebenen Verfahren abgeschlossen wird. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, sind in diesen GB festgelegt. Für die Rechte und Pflichten der Parteien, die weder im Vertrag noch in diesen GB geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften. Die abweichenden Bestimmungen des Vertrages haben Vorrang vor dem Wortlaut dieser GB. Bei Konflikten zwischen diesen GB und den Geschäftsbedin­gungen des Vertragspartners gilt § 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Art. II. Abschluss des Vertrags

  1. Die Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages werden in der Regel durch den Geschäftspartner mit einer Anfrage eingeleitet, die eine Spezifikation des gewünschten Auftrags (im Folgenden „Anfrage“ genannt) mit eventueller Bezugnahme auf die Zeichnungsunter­lagen enthält. Diese Anfrage ist kein Vorschlag zum Abschluss des Vertrages.
  2. Die Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages können auch von der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. durch Vorlage eines Preisangebotes dem Geschäftspartner (im Folgenden „Preisangebot“ genannt), dem diese GB als Anlage beigefügt sind, mit einer Willensbekundung der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., sich an diese GB zu binden, eingeleitet werden. Mit diesem Preisangebot antwortet die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auch auf die Anfrage. Das Preisangebot enthält eine zeitliche Begrenzung, bis zu es gültig ist. Das Preisangebot ist ebenfalls kein Vorschlag zum Abschluss des Vertrages.
  3. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. behandelt die erhaltene Anfrage, insbesondere wenn sie Zeichnungsunter­lagen umfasst, als vertrauliche Information des Geschäftspartners, und da sie für die Erstellung des Preisangebots die Zeichnungen in einer Weise bearbeiten muss, die Tatsachen mit der Natur von vertraulichen Informationen und Geschäftsgehe­imnissen der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. enthält, kann sie den Geschäftspartner auffordern, eine Vereinbarung über den Schutz vertraulicher Geschäftsinfor­mationen abzuschließen.
  4. Wenn der Geschäftspartner daran interessiert ist, den Vertrag mit der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf der Grundlage des erhaltenen Preisangebots abzuschließen, wird er der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. eine Bestellung (im Folgenden „Bestellung“ genannt) vorlegen, die als Vorschlag zum Abschluss des Vertrages gilt. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt sich der Geschäftspartner mit der Gebundenheit an diese GB einverstanden.
  5. Die Bestellung enthält:
    • die Spezifikation des Auftrags,
    • die Zustimmung zu dem im Preisangebot genannten Preis oder die Zustimmung zu einer offenen Kalkulation,
    • die Stückzahl innerhalb des Auftrags,
    • den Liefertermin des Auftrags (definiert als die Anzahl der Kalendertage ab der Bestätigung der Bestellung); wenn gemäß Art. IV. Abs. 2 eine Anzahlung vorgeschrieben wird, beginnt der Liefertermin des Auftrags mit dem Tag der Gutschrift der Anzahlung auf das Konto von KOTIŠ s.r.o.
    • wenn der Auftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums in kompletten Teilleistungen (im Folgenden „Teilleistung“ genannt) zu erbringen ist, hat der Geschäftspartner auch den Vorschlag des Zeitplans dieser Teilleistungen anzugeben
    • alle sonstigen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Auftrag.
  6. Der Geschäftspartner sendet gleichzeitig mit der Bestellung an die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. die Zustimmung zur Ausstellung von Steuerbelegen – Rechnungen in elektronischer Form und die E-Mail-Adresse für die Zustellung der elektronischen Steuerbelege (elektronische Rechnungsadresse).
  7. Wenn die Bestellung durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. akzeptiert wird, wird sie diese dem Geschäftspartner spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Erhalt vorbehaltlos bestätigen. Mit Eingang der Bestellbestätigung ist der Vertrag abgeschlossen.
  8. Wenn die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. Änderungen gegenüber der Bestellung vorschlägt, sendet sie dem Geschäftspartner einen Vorschlag für diese Änderungen gegenüber der Bestellung zu (im Folgenden „Änderungsvor­schlag“ genannt). Dieser Änderungsvorschlag gilt nach dem § 1740 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Angebot der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. zum Abschluss des Vertrags im Umfang der Bestellung und des Änderungsvorschlag­s.
  9. Akzeptiert der Geschäftspartner den Änderungsvorschlag der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., so hat er dies spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. mitzuteilen (im Folgenden „Mitteilung“ genannt). Mit der Zustellung der Mitteilung des Geschäftspartners an die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. wird der Vertrag im Umfang der Bestellung und des Änderungsvorschlags abgeschlossen. Erhält die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. von dem Geschäftspartner spätestens innerhalb von3 Arbeitstagen nach Absendung des Änderungsvorschlags keine Mitteilung, wird der Vertrag nicht abgeschlossen.
  10. Alle in diesem Artikel II. der GB genannten Verhandlungen über den Abschluss des Vertrags werden von den Vertragsparteien vorrangig elektronisch per E-Mail-Korrespondenz geführt, es sei denn, sie vereinbaren eine andere Art der Kommunikation. Sofern in einer einzelnen E-Mail-Nachricht nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, senden die Vertragsparteien ihre Antwort auf die erhaltene E-Mail-Nachricht an die E-Mail-Adresse, von der die E-Mail-Nachricht gesendet wurde.

Art. III. Leistung

  1. Der Leistungsort ist die Betriebsstätte der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. an der Adresse Třebomyslice Haus Nr. 94, 341 01 Horažďovice, an dem die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. den Auftrag an den Geschäftspartner übergibt und diesem die Möglichkeit gibt, über den Auftrag zu verfügen.
  2. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. teilt dem Geschäftspartner mit, dass der Auftrag oder die Teilleistung am Leistungsort zur Übergabe bereitsteht, und fordert den Geschäftspartner auf, diese zu übernehmen.
  3. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erfüllt die Verpflichtung zur Übergabe des Auftrags bzw. der einzelnen Teilleistungen an dem im Vertrag als Liefertermin des Auftrags vereinbarten Tag, wenn sie den Geschäftspartner aufgefordert hat, den Auftrag (bzw. die einzelnen Teilleistungen) bis zu diesem Termin am Leistungsort zu übernehmen (im Folgenden „Erfüllungstag“ genannt).
  4. Übernimmt der Geschäftspartner den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) vor dem im Art. III. Abs. 3 der GB genannten Erfüllungstag, ist die Verpflichtung der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. zur Übergabe des Auftrages mit dem Tag der faktischen Übernahme des Auftrages (der einzelnen Teilleistungen) durch den Geschäftspartner erfüllt.
  5. Der Geschäftspartner bestätigt den Erhalt des Auftrags (der einzelnen Teilleistungen) auf dem durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erstellten Lieferschein.
  6. Die Gefahr eines Schadens am Auftrag (an den einzelnen Teilleistungen) geht am Erfüllungstag bzw. am Tag der faktischen Übernahme des Auftrags (der einzelnen Teilleistungen) durch den Geschäftspartner, wenn diese vor dem Erfüllungstag erfolgt, von der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf den Geschäftspartner über.
  7. Der Geschäftspartner erwirbt das Eigentumsrecht am Auftrag (an den einzelnen Teilleistungen) im Falle des Verkaufs von beweglichen Sachen erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen).
  8. Übernimmt der Geschäftspartner den Auftrag am Erfüllungstag nicht, obwohl er durch die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. zur Übernahme des Auftrages (der einzelnen Teilleistungen) aufgefordert wurde, ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. berechtigt, die mit der Lagerung des Auftrages (der einzelnen Teilleistungen) verbundenen Kosten vom Geschäftspartner zu verlangen.

Art. IV. Preis der Leistung und Zahlungsbedin­gungen

  1. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. erbringt die Auftragsleistung für die Geschäftspartner zu den im abgeschlossenen Vertrag vereinbarten Preisen.
  2. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. hat Anspruch auf die Begleichung des Preises für die Leistung nach der Übergabe des Auftrags an den Geschäftspartner auf die im Art. III. Abs. 3 dieser GB festgelegte Weise. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. kann nach eigenem Ermessen die Bezahlung einer Anzahlung auf den Leistungspreis in Höhe von bis zu 100 % des gesamten Leistungspreises verlangen. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. wird diese Anforderung in Form einer Vorausrechnung (Proformarechnung) geltend machen. Wenn die Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Vorausrechnung bezahlt wird, ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. berechtigt, die Arbeiten am Auftrag zu unterbrechen, ohne in Verzug zu geraten.
  3. Werden Teilleistungen vereinbart, so hat die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. – nach der Erfüllung der Verpflichtung zur Übergabe der Teilleistung an den Geschäftspartner in der im Art. III. Abs. 3 dieser GB genannten Weise – Anspruch auf Zahlung des Preises für die einzelnen Teilleistungen.
  4. Die Grundlage für die Bezahlung des Auftragspreises (der einzelnen Teilleistungen) ist der Steuerbeleg – die Rechnung, der von der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. in elektronischer Form nach dem Erfüllungstag ausgestellt wird und dem Geschäftspartner an die in der Bestellung angegebene elektronische Rechnungsadresse bzw. – wenn diese nicht in der Bestellung angegeben ist – an die E-Mail-Adresse, von der die Bestellung durch den Geschäftspartner abgesendet wurde, übermittelt wird.
  5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftspartners stellt die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. einen Steuerbeleg in schriftlicher Form aus und sendet ihn dem Geschäftspartner per Post zu.
  6. Der Preis für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) gilt erst mit der Gutschrift des vollen Preises für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) auf das im Steuerbeleg angegebene Konto der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. als beglichen.
  7. Im Falle des Verzugs der Geschäftspartner mit der Zahlung des Preises für den Auftrag (die einzelnen Teilleistungen) ist die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. berechtigt, den Verzugszins in Höhe von 0,1 % pro Tag ab dem Folgetag nach dem Fälligkeitsdatum des ausgestellten Steuerbelegs – der Rechnung bis zur Bezahlung zu verlangen. Der Geschäftspartner akzeptiert den so vereinbarten Verzugszins.

Art. V. Mängelhaftung

  1. Die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. hat den Auftrag dem Geschäftspartner in der im abgeschlossenen Vertrag festgelegten Ausführung, Qualität und Menge zu übergeben.
  2. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, den Auftrag so bald wie möglich nach dem Übergang der Gefahr eines Auftragsschadens zu prüfen und sich von der Ausführung, Qualität und Menge des Auftrags zu überzeugen.
  3. Stellt der Geschäftspartner Mängel am Auftrag fest, so ist er verpflichtet, die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. auf diese unverzüglich schriftlich hinzuweisen (per elektronisches Postfach, E-Mail, Postsendung), die Mängel zu beschreiben, d.h. gegenüber der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. eine Reklamation geltend zu machen, und der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. die Besichtigung des reklamierten Auftrags zu ermöglichen.
  4. Wenn nachgewiesen wird, dass die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. tatsächlich eine mangelhafte Leistung erbracht hat, stehen dem Geschäftspartner die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Rechte aus der mangelhaften Leistung zu.

Art. VI. Schlussbestim­mungen

  1. Diese GB treten am 5. 1. 2023 in Wirksamkeit und regeln den Inhalt von Verträgen, die die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. nach diesem Datum abschließt.
  2. Für Verträge, die bis zum 4. 1. 2023 abgeschlossen wurden, gelten bis zur Beendigung dieser Vertragsverhältnis­se weiterhin die am 1. 12. 2015 wirksam werdenden Geschäftsbedin­gungen der Gesellschaft KOTIŠ s.r.o., es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese Verträge ab dem 5. 1. 2023 diesen GB unterliegen.
  3. Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft KOTIŠ s.r.o. diese GB ändern oder durch neue GB ersetzen kann, wobei eine Änderung der GB den Inhalt der Verträge, die bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der GB-Änderung abgeschlossen wurden, nur dann berührt, wenn sich der Geschäftspartner damit ausdrücklich einverstanden erklärt.

In Prag, den 4. 1. 2023

Für KOTIŠ s.r.o.:
Jan Kotiš
Geschäftsführer

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